Die Krankenkasse will ihren Versicherten wichtige Entlastungen durch Pflegedienste vorenthalten
Liebe Patienten, liebe Angehörige,
Die AOK Plus in Sachsen verweigert pflegebedürftigen Versicherten mit falschen Informationen wichtige Entlastungsleistungen. Dabei geht es um Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige in Höhe von 125,00 € pro Monat, die von der Kasse bezahlt werden müssen.
In einem Informationsschreiben an die Versicherten behauptet die AOK, den Pflegediensten fehle eine entsprechende Berechtigung zur Abrechnung. Das ist aber nicht richtig. „Ein zugelassener Pflegedienst kann diese Leistungen für die Pflegebedürftigen erbringen und die Kasse muss dies für ihre Versicherten erstatten. Die AOK Plus verweist hingegen auf völlig falsche angeblich zusätzliche Voraussetzungen und verweigert die Zahlung. Insoweit unterstützen wir betroffene Pflegebedürftige, soweit sie sich gegen die die Leistungsverweigerung der Pflegekassen wehren.
Die Pflegebedürftigen haben einen Anspruch darauf, dass die Kasse die Kosten der Entlastungsleistungen übernimmt. Die Kasse versucht offenbar, die Pflegebedürftigen durch Desinformation gegen die Pflegedienste aufzubringen.
Die Pflegekassen und das Sozialministerium mussten bereits in der Sitzung des Landespflegeausschusses vom 07.06.2017 auf Drängen des Pflegeverbandes bpa einräumen, dass Anbieter, die lediglich Leistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI (zugelassene Pflegedienste) anbieten, nicht unter die landesrechtliche Verordnung fallen. Inhaltlich vermeidet die AOK PLUS in Ihren Informationen diese wichtige Unterscheidung und verunsichert damit nicht nur die Versicherten, sondern lässt auch irreführende Rechtsausführungen der eigenen Mitarbeiter zu.
Besonders schockiert sind wir über die im Informationsschreiben enthaltene Aufforderung, die Betroffenen sollten sich einen anderen Anbieter suchen. Hier zerstört die AOK teils jahrelang gewachsene Vertrauensverhältnisse zwischen Pflegebedürftigen und ambulanten Diensten, anstatt sich einfach ihrer Verantwortung zu stellen.
Sollten Sie ein Beratungsgespräch wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch bereit.